Antrag Geothermie 30.01.2023

An den Bürgermeister

Mario Loskill

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wir, die Fraktion BSG - Ruppichteroth, bitten darum den folgenden Antrag baldmöglichst auf die Tagesordnung des Rates, bzw. der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

Antrag der Fraktion BSG (Bündnis Soziale Gerechtigkeit) im Rat der Gemeinde Ruppichteroth: Prüfung der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Gemeindegebiet

Die Fraktion BSG (Bündnis Soziale Gerechtigkeit) beantragt: Der Rat möge beschließen: „Die Gemeindeverwaltung lässt prüfen, ob die Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Gemeindegebiet sinnvoll, umsetzbar und genehmigungsfähig wäre.“

 

Begründung:

Geothermiekraftwerke nutzen die Wärmeenergie des Untergrunds, um Strom zu erzeugen. Sie gelten als umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen und tragen somit zur Erreichung der Klimaziele bei. Eine Prüfung des Potentials im Gemeindegebiet kann Aufschluss darüber geben, inwieweit ein solches Kraftwerk die Energieversorgung der Gemeinde verbessern und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen kann.

 

 

Geothermie hat eine Reihe von Vorteilen gegenüber traditionellen Energiequellen wie fossilen Brennstoffen:

  1. Nachhaltigkeit: Geothermie nutzt die Wärmeenergie des Untergrunds, die unerschöpflich und emissionsfrei ist. Sie ist somit eine erneuerbare Energiequelle, die zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen kann.
  2. Hohe Verfügbarkeit: Geothermische Anlagen arbeiten rund um die Uhr und sind nicht von Wetterbedingungen abhängig, wie es bei Solar- und Windenergie der Fall ist.
  3. Geringe Betriebskosten: Einmal installiert, sind die Betriebskosten von Geothermie Anlagen relativ gering, da keine Brennstoffkosten anfallen und die Wartungskosten gering sind.
  4. Flexibilität: Geothermiekraftwerke können sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Wärmeversorgung eingesetzt werden. Sie können auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energiequellen wie Solarenergie oder Biomasse eingesetzt werden.
  5. Regionale Wertschöpfung: Geothermische Anlagen können in der Regel vor Ort errichtet und betrieben werden, was zu einer regionalen Wertschöpfung beiträgt.

 

Der Rhein-Sieg-Kreis teilt auf seinem Energie- und Klimaschutzportal (https://energieundklima-rsk.de/unternehmen/energie-atlas/geothermie/) mit: 
„Unter den erneuerbaren Energieträgern weist in der Region Bonn/Rhein-Sieg die Geothermie mit einem Potenzial von rund 12.773 GWh/a den höchsten Wert aus.“

Es ist uns bewusst, dass die Gemeindeverwaltung mit den anstehenden Aufgaben mehr als ausgelastet ist. Wir regen deshalb an, dass dieser Prüfauftrag durch die Klimaschutzmanager ggfls. Unter Zugriff auf Beratungsleistungen von Dritten erfolgen kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ralf Voigt, Fraktionsvorsitzender

 

 

©2024 WiR (Wir in Ruppichteroth)

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